Ein Ehevertrag ist mit einer Risiko-Lebensversicherung zu vergleichen. Vorzugsweise schließt man ihn vor oder direkt zu Beginn der Ehe ab. Bei einem fair und besonnen gestalteten Ehevertrag gibt es nur Vorteile: Die Eheleute können in einem solchen Vertrag alle nötigen Punkte regeln und selbst gestalten – und so im Fall einer Scheidung einen Rosenkrieg vermeiden. In einem Ehevertrag sind zumindest folgende Punkte zu regeln:
- Regelung des Güterstandes:
gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft) versus
Wahlgüterstände (modifizierte Zugewinngemeinschaft,Gütertrennung, Gütergemeinschaft, deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft) - Regelungen zum Unterhalt hinsichtlich der Höhe und der Dauer
- Altersvorsorge
- Regelungen zum Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften)
Es kommt immer wieder vor, dass die Lebenssituation eines Ehepaares bei der Scheidung erheblich von der bei Eingehen des Ehevertrages abweicht. Daher ist es hilfreich, wenn in einer Vorbemerkung zum Ehevertrag deutlich gemacht wird, in welcher Lebenssituation sich die Ehepartner zum Zeitpunkt der Vereinbarung befunden hat. Zu empfehlen ist auch ein Bestimmung, wonach beide Partner den Ehevertrag anpassen müssen, wenn sich in Zukunft wesentliche Grundlagen ändern: Berufstätigkeit, die Geburt von Kindern oder einer schweren Erkrankung des Ehepartners oder eines Kindes.
Ein Ehevertrag muss stets notariell beurkundet werden.
Besonders zu beachten ist ein Auslandsbezug etwa durch einen Ehepartner mit einer anderen Staatsangehörigkeit, eine Eheschließung im Ausland, einem Umzug ins Ausland oder durch im Ausland belegenes Immobilienvermögen.