Das Scheidungsverfahren wird in Gang gesetzt, wenn ein Ehepartner seinen Scheidungsantrag einreicht; dies muss durch einen Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. Sobald der andere Ehegatte den Scheidungsantrag über das Gericht zugestellt erhält, gilt die Ehe als beendet.
Scheidung
Das Scheidungsverfahren wird in Gang gesetzt, wenn ein Ehepartner seinen Scheidungsantrag einreicht; dies muss durch einen Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. Sobald der andere Ehegatte den Scheidungsantrag über das Gericht zugestellt erhält, gilt die Ehe als beendet.
In einem Scheidungsverfahren wird nicht nur über die Ehescheidung selbst, sondern grundsätzlich auch über den Versorgungsausgleich entschieden, also den Ausgleich der Rentenanwartschaften. Das Familiengericht erfragt bei den Rentenversicherungsträgern für jeden Ehegatten die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
Zugewinnausgleich (Vermögensausgleich) und Unterhalt werden nur geregelt, wenn einer der Ehegatten dazu einen Antrag stellt. Hier sind Fristen zu beachten!
Eine Scheidung ist am einfachsten, wenn ein Ehevertrag vorliegt, in dem alle wichtigen Punkte wie Unterhalt, Vermögensausgleich, Ausgleich der Rentenanwartschaften fair geregelt sind.
Sobald dem Gericht alle Informationen (auch die Auskünfte der Rentenversicherungsträger) vorliegen, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen beide Eheleute erscheinen und mindestens einer von ihnen muss anwaltlich vertreten sein. Dann wird die Ehe förmlich geschieden.
Round Table
Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.
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Ihre Ratgeberin
Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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