gesetzliche Rentenversicherung
Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung. Um später eine gesetzliche Altersrente beziehen zu können, muss ein Anspruch hierauf erworben werden. Der Anspruch wird für Arbeitnehmer durch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. Für einen Mindestzeitraum von 5 Kalenderjahren müssen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt werden, um später eine gesetzliche Rente beziehen zu können. Rentenbeiträge werden nur bis zu einer festgesetzten Beitragsgrenze geleistet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Rentenansprüche der Höhe nach begrenzt sind. Auch Selbständige können Pflichtversicherte im gesetzlichen Rentensystem sein. Alle nicht pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberufler können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die gesetzliche Rente funktioniert im sogenannten Umlageverfahren: Die Beiträge, die die Rentenversicherung von den jetzt einzahlenden Arbeitnehmern und Selbständigen einnimmt, werden direkt an die Rentenbezieher ausgeschüttet. Entscheidend ist deshalb, dass die Zahl der Einzahlenden die Zahl der Rentenbezieher übersteigt. Wer den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechterhalten möchte, muss aus heutiger Sicht ca. 80 % des letzten Nettogehalts später als Rente zur Verfügung haben. Die gesetzliche Rentenversicherung deckt nur einen Teil des Bedarfs ab.
betriebliche Altersvorsorge
Die zweite Säule der Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge, eine Zusatzrente über den Arbeitgeber. Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Teile des künftigen Lohns oder Gehalts, Sonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auch Gehaltserhöhungen können in Betriebsrentenanwartschaften umgewandelt werden.
private Rentenversicherung
Die dritte Säule der Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung. Hier werden freiwillig geleistete Beträge in eine private Versicherung eingezahlt. Im Alter wird die vertraglich vereinbarte Summe monatlich oder in einem Betrag ausgezahlt.