Der Umgang mit dem persönlichen Vermögen, dem Familienvermögen und dem Unternehmensvermögen stellt oft eine Herausforderung dar. Nicht zuletzt liegt dies daran, dass es sich um ein sensibles Thema handelt, bei denen Folgen des eigenen Ablebens geklärt werden müssen.
Doch eine frühzeitige, vorausschauende Planung ist insbesondere zur Entlastung und Schutz der Erben, bei denen es sich im Regelfall um die nächsten Verwandten handelt, sinnvoll. Es liegt nämlich am späteren Erblasser, die Vermögenszuteilung so zu regeln, dass keine Auseinandersetzungen der Erben untereinander über die Erbmasse entstehen können. Zudem kann durch eine frühzeitige Planung die Steuerbelastung der Erben möglichst gering gehalten werden.
Allerdings ist die Erstellung eines Testaments auch im eigenen Interesse des späteren Erblassers ratsam. Denn nur zu Lebzeiten kann dem eigenen Willen so Ausdruck verliehen werden, dass dieser über den Tod hinaus in unmissverständlicher Weise beachtet werden muss. Um so selbst die Zuteilung des Vermögens nach dem Tod zu regeln, ist eine eigene Entscheidung des Erblassers notwendig. Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge, die oftmals im Widerspruch zu den eigenen Vorstellungen der Vermögenszuteilung steht. Bei der Entscheidung stehen dem späteren Erblasser eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten offen. Diese Möglichkeiten müssen so genutzt werden, dass der letzte Wille nach dem Ableben voll zum Tragen kommen kann.