Scheidung

In Deutschland kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist – auf Verschulden oder das Verhalten eins Ehepartners kommt es dafür nicht mehr an, § 1565 BGB. Dabei vermutet das Gesetz unwiderlegbar ein Scheitern, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Ehepartner die Scheidung beantragt und der andere zustimmt. Leben die Ehegatten mindestens drei Jahre getrennt, sind weitere Voraussetzungen für die Vermutung des Scheiterns nicht mehr erforderlich, § 1566 Abs. 2 BGB. In Ausnahmefällen kann eine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres – sog. Härtefallscheidung – geschieden werden, § 1565 Abs. 2 BGB.
Das Scheidungsverfahren wird in Gang gesetzt, wenn ein Ehepartner seinen Scheidungsantrag einreicht; dies muss durch einen Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht erfolgen. Sobald der andere Ehegatte den Scheidungsantrag über das Gericht zugestellt erhält, gilt die Ehe als beendet.
Je nach Interessenlage eines Ehepartners, sollte ein Antrag so früh wie möglich oder so spät wie möglich bei Gericht eingereicht werden.

In einem Scheidungsverfahren wird nicht nur über die Ehescheidung selbst, sondern grundsätzlich auch über den Versorgungsausgleich entschieden, also den Ausgleich der Rentenanwartschaften. Das Familiengericht erfragt bei den Rentenversicherungsträgern für jeden Ehegatten die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

Zugewinnausgleich (Vermögensausgleich) und Unterhalt werden nur geregelt, wenn einer der Ehegatten dazu einen Antrag stellt. Hier sind Fristen zu beachten!

Eine Scheidung ist am einfachsten, wenn ein Ehevertrag vorliegt, in dem alle wichtigen Punkte wie Unterhalt, Vermögensausgleich, Ausgleich der Rentenanwartschaften fair geregelt sind.

Sobald dem Gericht alle Informationen (auch die Auskünfte der Rentenversicherungsträger) vorliegen, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen beide Eheleute erscheinen und mindestens einer von ihnen muss anwaltlich vertreten sein. Dann wird die Ehe förmlich geschieden.

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

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Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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