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Eheverträge

Ehen werden auf Lebenszeit geschlossen – aber ein Drittel endet mit einer Scheidung. Die gesetzlichen Regeln zur Scheidung passen aber in vielen Fällen nicht; am häufigsten kommt es bei dem Zugewinnausgleich und den Unterhaltspflichten zu unausgewogenen Ergebnissen, etwa wenn ein Ehepartner besonderes Vermögen mit in die Ehe bringt oder aufbaut. Ein durchdachter Ehevertrag vermeidet ungewollte Vermögensverschiebungen bei der Scheidung und erhält dennoch die steuerlichen Vorteile im Erbfall. Er muss im Grundsatz ausgewogen sein, sonst kann ihn ein Gericht als unwirksam bewerten und modifizieren.

Ein Ehevertrag ist mit einer Risiko-Lebensversicherung zu vergleichen. Vorzugsweise schließt man ihn vor oder direkt zu Beginn der Ehe ab. Bei einem fair und besonnen gestalteten Ehevertrag gibt es nur Vorteile: Die Eheleute können in einem solchen Vertrag alle nötigen Punkte regeln und selbst gestalten – und so im Fall einer Scheidung einen Rosenkrieg vermeiden. In einem Ehevertrag sind zumindest folgende Punkte zu regeln:

  • Regelung des Güterstandes:
    gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft) versus
    Wahlgüterstände (modifizierte Zugewinngemeinschaft,Gütertrennung, Gütergemeinschaft, deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft)
  • Regelungen zum Unterhalt hinsichtlich der Höhe und der Dauer
  • Altersvorsorge
  • Regelungen zum Versorgungsausgleich (Aufteilung der  Rentenanwartschaften)

Es kommt immer wieder vor, dass die Lebenssituation eines Ehepaares bei der Scheidung erheblich von der bei Eingehen des Ehevertrages abweicht. Daher ist es hilfreich, wenn in einer Vorbemerkung zum Ehevertrag deutlich gemacht wird, in welcher Lebenssituation sich die Ehepartner zum Zeitpunkt der Vereinbarung befunden hat. Zu empfehlen ist auch ein Bestimmung, wonach beide Partner  den Ehevertrag anpassen müssen, wenn sich in Zukunft wesentliche Grundlagen ändern: Berufstätigkeit, die  Geburt von Kindern oder einer schweren Erkrankung des Ehepartners oder eines Kindes.
Ein Ehevertrag muss stets notariell beurkundet werden.

Besonders zu beachten ist ein Auslandsbezug etwa durch einen Ehepartner mit einer anderen Staatsangehörigkeit, eine Eheschließung im Ausland, einem Umzug ins Ausland oder durch im Ausland belegenes Immobilienvermögen.

Ein Ehevertrag ist wie ein Wechsel, der am Tag der Trennung gezogen wird.

Willy Meurer (deutsch-kanadischer Aphoristiker und Publizist)

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

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Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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