Familie im Ausland

Auch innerhalb einer Familie kommt es immer häufiger zu internationalen Verknüpfungen. Dies liegt zum einen an der steigenden Zahl von Auslandsaufenthalten und zum andern und damit einhergehend an der Zunahme von  binationalen Ehen. Ein internationaler Bezug ist insbesondere dann denkbar, wenn ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist, ein enger Verwandter (Eltern, Kinder) im Ausland lebt oder Vermögen in Form von Immobilien sich im Ausland befinden.

Bestehen solche internationalen Verknüpfungen, ergeben sich Schwierigkeiten nicht allein daraus, welches Recht anzuwenden ist, sondern auch aus einer fehlenden Kenntnis des geltenden Rechts oder Unsicherheiten darüber, an wen man sich zur Durchsetzung seiner Rechte zu wenden hat. Sprachbarrieren können diese Komplexität zusätzlich erhöhen.

Einige der auftretenden Schwierigkeiten vermag das internationale Familienrecht zu lösen. Dieses regelt die Zuständigkeiten von Gerichten und Behörden, also ob ein Verfahren im In- oder Ausland zu führen ist, das anwendbare Recht und die sich daraus ergebenden Folgen. Innerhalb der EU gilt dabei grundsätzlich, dass das Recht des Landes anzuwenden ist, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Begriff des Aufenthaltsortes wird hierbei an objektiven und subjektiven Maßstäben gemessen. Der gewöhnliche Aufenthalt eines Minderjährigen ist dort, wo sein tatsächlicher Lebensmittelpunkt, seine soziale Eingliederung, ist.

Doch nicht nur, wenn bereits ein Auslandsbezug besteht, sind besondere Regelungen zu beachten, sondern auch, wenn erst mit dem eigenen Schritt ins Ausland ein Auslandsbezug hergestellt werden soll. Denn wer sich nicht beraten lässt und mit dem Kind einen Wohnsitz im Ausland nimmt, läuft Gefahr, sich wegen einer Kindesentführung strafbar zu machen.

Die Themen:

  • Welches Recht findet Anwendung?
  • Welches Gericht ist bezüglich einer Rechtsdurchsetzung anzurufen?
  • darf mit dem Kind ausgewandert werden?
  • Wer hat das Sorgerecht inne?
  • Kann Kindergeld auch mit einem Wohnsitz im Ausland bezogen werden?
  • Ist eine Sorgerechtsvereinbarung stets bindend?

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).

Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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