Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung deckt den Verdienstausfall während der Krankheitsperiode ab. Sie sollte so berechnet sein, dass ihre Höhe ausreicht, um den laufenden Netto-Finanzbedarf des Kranken und seiner Familie abzudecken. Typischerweise geht eine Krankheitsphase der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit voraus; dabei ist darauf zu achten, dass der Versicherer seine Leistungen nicht schon bei Beantragung der BU-Rente einstellt, sondern erst wenn diese tatsächlich leistet.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung leistet im Fall eines Unfalls entweder eine Einmalzahlung oder eine laufende Rente bei unfallbedingter Dauerschädigung. Die Leistungen dienen zur Bezahlung von Bergungs- und Rettungskosten, Krankenhausaufenthalt, Kuren und kosmetische Operationen, aber auch Umbaumaßnahmen im Haus (barrierefreies Wohnen) oder am PKW (behindertengerechte Ausstattung).
Dread Disease Versicherung
Die Dread Disease Versicherung leistet bei Eintritt einer schweren Krankheit einen Kapitalbetrag, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit. Sie deckt damit Ereignisse wie Krebs oder Multiple Sklerose, gegebenenfalls auch Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenversagen. Dieser Versicherungstyp stammt aus den angelsächsischen Ländern und wird in Deutschland erst von wenigen Versicherern und zu unterschiedlichsten Konditionen angeboten.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung versichert den Verlust von Grundfähigkeiten, wie Sehen, Hören oder Sprechen. Auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kommt es dabei nicht an.
Kombirente
Die Kombirente bieten einige wenige Versicherer als Kombination gegen Risiken aus Unfall, schwerer Krankheit oder Verlust von Grundfähigkeiten. Derartige Policen sind sinnvoll für Menschen mit schwer versicherbaren Berufen, Vorerkrankungen oder in vorgerücktem Alter.
Pflegezusatzversicherung
Die Pflegezusatzversicherung deckt die häufig bestehende Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten ab. Derzeit bieten die Versicherer drei Versicherungstypen an: Pflegerentenversicherung, Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung.
Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche kann zusätzlicher Schutz durch Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung, Schulunfähigkeitsversicherung und Kinderinvaliditätszusatzvorsorge erreicht werden. Die Versicherungen leisten bei diesen Policen laufende Rentenzahlungen.
Besteuerung
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterliegen der Besteuerung. Die Höhe richtet sich danach, ob die Rente der Basisversorgung dient, eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung bildet oder aus Kapitalanlageprodukten besteht. Berufsunfähigkeitsrenten aus einer betrieblichen Altersversorgung wird in vollem Umfang nachgelagert besteuert, eine Berufsunfähigkeitsrenten auf Basis von Kapitalanlageprodukten wird nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert.