Familie

Der Begriff der Familie ist weder im Grundgesetz noch im Familienrecht des BGB definiert. Es gibt also keine Legaldefinition oder sonstige einheitliche und allgemeingültige rechtliche Definition.
Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern umschreiben. Die Familie umfasst somit stets Eltern-Kind-Gemeinschaften, also immer zwei Generationen: Ehepaare, nichteheliche gemischt­geschlechtliche und gleich­geschlechtliche Lebens­gemeinschaften sowie Allein­erziehende auf der Elternseite und leibliche Kinder, Stief-, Pflege- und Adoptiv­kinder auf der anderen Seite. Kinder bereichern die Familie. Bei einer Trennung sind daher ihre Beziehungen zu den Elternteilen häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen.

Im Idealfall ist die Familie Trampolin und Sprungtuch in einem.

In der aktuellen – Corona – Zeit ist es unausweichlich, dass Familien enger zusammenrücken. In jeder Familie gehören Konflikte zum Alltag, denn wo Menschen täglich zusammenleben, da bleiben Meinungsverschiedenheiten, Spannungen und Unstimmigkeiten nicht aus. Jeder geht unterschiedlich mit solchen Situationen um.
Das Austragen von Meinungsverschiedenheiten hat dort Grenzen, wo es zu Misshandlungen, Körperverletzungen, Drohungen oder Ähnlichem kommt. Niemand muss dies erdulden. Schutz bietet hier das Gewaltschutzgesetz, denn es schützt Opfer zivilrechtlich vor Misshandlung, Körperverletzung, Drohungen.
Opfer bzw. deren Angehörige sollten sich nicht scheuen, in einem solchen Fall sofort die Polizei zu rufen. Die Polizei kann gegenüber der Person, von der eine akute Gefahr für Gesundheit, Leben oder Freiheit ausgeht, sofort ein kurzzeitiges Kontaktverbot aussprechen und die Person unverzüglich, für einen gewissen Zeitraum, der Wohnung verweisen. Von Dauer sind diese Maßnahmen jedoch nicht. Längerfristige Maßnahmen kann nur das Gericht anordnen. Eine Entscheidung kann im Wege eines Eilverfahren schnell getroffen werden.

 

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Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

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Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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