Erbschaft

Die Freude über eine Erbschaft ist schnell getrübt, wenn der Nachlass nicht richtig geordnet ist – und insbesondere wenn Streit unter Miterben und mit Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten entsteht. Erbengemeinschaften können ihr Vermögen im Prinzip nur gemeinsam verwalten. Hat der Erblasser die Auseinandersetzung nicht genau vorbestimmt und organisiert, kann diese nur einvernehmlich oder gerichtlich erfolgen. Sind Minderjährige Mitglieder der Erbengemeinschaft, müssen ihre gesetzlichen Vertreter handeln. Hinzukommen können Konflikte mit Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten über Werte und Herausgabe von Vermögen.

Die Themen

  • Wer gehört als gesetzlicher Erbe zu einer Erbengemeinschaft?
  • Wer ist für die Erbauseinandersetzung verantwortlich?
  • Müssen Erben bestimmten Verwaltungsmaßnahmen zustimmen?
  • Kann ein Erbe unmittelbar Vermögensgegenstände erhalten?
  • Welche Pflichten hat derjenige, der den Nachlass besitzt, aber nicht erbt?
  • Wie lange kann man eine Erbschaft ausschlagen?
  • Kann man die Haftung für Schulden auf den Nachlass beschränken?
  • Wer kann die Erbauseinandersetzung betreiben?
  • Welche Rechte und Pflichten muss ein Vorerbe beachten?

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).

Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Erfahren Sie mehr unter ÜBER UNS

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*