Nur in wenigen Fällen deckt sich die gesetzliche Erbfolge mit den Wünschen der Familie. Daher ist von großer Bedeutung, dass jeder, der seiner Familie oder anderen Menschen Vermögenswerte zukommen lassen will, seine Wünsche in einem eigenen Testament festlegt. Dies ist aber nicht ganz so einfach wie man meistens denkt – unklare Formulierungen, falsche Begriffe und Formfehler sind ein großes Risiko mit der ungewollten Folge, dass das Testament ungültig ist und gesetzliche Erbfolge eintritt.. Daher bedarf es einer klaren, insbesondere aber auch rechtzeitigen Regelung zu Lebzeiten des Erblassers.
Es besteht eine große Gestaltungsfreiheit, das Vermögen nach dem Tod weiterzugeben. Der zukünftige Erblasser kann Personen als Erben bestimmen, unliebsame Personen auf ihren Pflichtteil setzen, einzelne Gegenstände Dritten zukommen lassen, eine ganz konkrete Teilung unter den Erben anordnen, die Erbfolge über einen langen Zeitraum bestimmen. In Deutschland ist es auch möglich gemeinsam mit seinem Ehepartner ein Testament aufsetzen. Erbrecht ist kompliziert. Die Gefahr besteht hier darin, die rechtlichen Konsequenzen nicht voll zu überblicken, wozu auch steuerliche Fehlgestaltungen zählen. Daher sollte die Errichtung einer letztwilligen Verfügung stets sorgfältig überdacht werden.