Testamentsvollstreckung

Wenn der Erblasser bestimmt, wie sein Vermögen verteilt werden soll, möchte er sicherstellen, dass seine Bestimmungen auch eingehalten und umgesetzt werden. Daher sollte er einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der den Nachlass verwaltet und die Vermögensgegenstände an die dafür bestimmten Erben und Vermächtnisnehmer herausgibt. Er kann auch Bedingungen und Auflagen überwachen oder Auflagen erfüllen: zum Beispiel die Versorgung des verwitweten Ehepartners. Sofern Minderjährige als Erben in Frage kommen, sollte der Testamentsvollstrecker den Nachlass solange verwalten, bis diese volljährig sind oder nach Ausbildung und Berufseintritt geschäftliche Reife erlangt haben.

 

Die Themen

  • Welche Auflagen des Testaments soll der Testamentsvollstrecker überwachen?
  • Welche Vermögensverfügungen soll er sicherstellen?
  • Wie lange muss die Testamentsvollstreckung dauern ?
  • Wer soll Testamentsvollstrecker sein?
  • Gibt es einen Ersatztestamentsvollstrecker?
  • Soll es verschiedene Testamentsvollstrecker für Betrieb und Privatvermögen geben?
  • Soll der Testamentsvollstrecker über Erben und Nachfolge entscheiden können?
  • Sind Familienmitglieder als Testamentsvollstrecker geeignet?
  • Sind Banken und andere Institutionen als Testamentsvollstrecker sinnvoll?
  • Wie soll ein Testamentsvollstrecker vergütet werden?

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).

Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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