Steuern im Ausland

Vermögen im Ausland unterliegt für deutsche Steuerpflichtige im Grundsatz der Besteuerung in Deutschland. Allerdings gibt es verschiedene Gestaltungen, bei denen Einkünfte aus Quellen im Ausland auch dort besteuert werden, etwa aus Bankguthaben, Wertpapierdepots, Immobilien und Beteiligungen.Damit Einkünfte von Steuerpflichtigen nicht im Ausland und in Deutschland doppelt besteuert werden, unterhält Deutschland mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen / DBA). Dabei nimmt Deutschland derartige ausländische Einkünfte im Wege der Anrechnung oder der Freistellung (meist mit Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung aus. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen decken allerdings nur Steuern auf Gehälter, Leistungsvergütungen und Gewinne ab. 

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen auf Erbschaften und Schenkungen bestehen nur wenige Abkommen. Zwar kann der deutsche Fiskus von der Doppelbesteuerung absehen, aber in manchen Ländern (wie z.B. USA und Kanada) entsprechen die Steuerarten nicht der deutschen Erbschaftsteuer, sodass es im Ergebnis zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Zur Vermeidung empfehlen sich rechtzeitige länderübergreifende (legale) Gestaltungen.

Round Table

Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).

Publikationen

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Ihre Ratgeberin

Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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