Lebensversicherungen gehören zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Sie kommen in den unterschiedlichsten Varianten vor, als reine Risikoversicherung, als Kapitallebensversicherung, mit Festbeträgen oder degressiv.
Die Risikolebensversicherung
Die Absicherung des Lebensrisikos des Versicherten ist die Grundfunktion der Lebensversicherung. Die Risikolebensversicherung dient daher in der Praxis entweder der Absicherung der Versorgung der Hinterbliebenen des Versicherten oder aber der Sicherung von Forderungen von Gläubigern, also in der Regel zur Absicherung von Bankkrediten. Für die Versorgung der Hinterbliebenen muss die Versicherungssumme ausreichend bemessen sein – tatsächlich sind vermutlich viele Risikoversicherungen für diesen Zweck aber nicht ausreichend. Denn die Versicherungssumme muss als Einmalbetrag oder in Kombination mit einem Rentenmodell ausreichen, um die hinterbliebene Familie netto mit ausreichendem Unterhalt zu versorgen und gleichzeitig weitere Beitragszahlungen in deren Rentenversicherung zu ermöglichen. Dabei ist zu bedenken, dass der überlebende Ehepartner nicht nur Beiträge für seine eigene Rentenversicherung leisten muss, sondern wegen des Einfrierens der Rente des vorzeitig Verstorbenen auch die verringerte Witwenrente durch eine Zusatzversicherung ausgleichen muss. Die erforderliche Höhe der Versicherungssumme lässt sich einschätzen, wenn man etwa 75% des Nettoeinkommens (nach Steuern, aber vor Versicherungen) annimmt und den jährlichen Betrag mit der Anzahl von ausgefallenen Arbeitsjahren des Verstorbenen multipliziert.
Der Versicherungsnehmer sollte immer einen Begünstigten benennen, sonst fällt die Versicherungssumme an ihn, also in den Nachlass, und unterliegt der Erbschaftsteuer.