Patientenverfügung
Ausdrücklich zu empfehlen ist eine vorangegangene ärztliche Beratung und Aufklärung über die Risiken durch einen Arzt des Vertrauens. Die Verfügung sollte spätestens alle drei Jahre auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden. Sie sollte ggfs. erneuert bzw. neu unterzeichnet werden (Ort, Datum und ausgeschriebener Name). Grund hierfür ist, dass beispielsweise Jahre später Chancen auf Heilung bestehen können, die bei Errichtung der Verfügung noch nicht gegeben waren.
Besondere Bedeutung haben hier die parallel zu errichtenden Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, denn in zweifelhaften Fällen ist es der Betreuer, der dem Willen des entscheidungsunfähigen Patienten Ausdruck verleiht.
Round Table
Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.
Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).
Publikationen
Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).
Ihre Ratgeberin
Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Erfahren Sie mehr unter ÜBER UNS