Generalvollmacht
Vollmachten
Generalvollmacht
Bankvollmacht
Die private Bankvollmacht dient der finanziellen Handlungsfähigkeit des Erben, solange die Rechtsnachfolge noch nicht förmlich festgestellt ist (Erbschein oder öffentliches Testament). Die Vollmacht über den Tod hinaus kann mit sofortiger Wirkung, mit Wirkung auf den Todesfall oder auf förmlich festgestellte Geschäftsunfähigkeit ausgestellt sein. Bankvollmachten akzeptieren die Banken in der Regel nur, wenn sie auf ihren Formularen und in Anwesenheit ihrer Mitarbeiter (oder notariell) abgegeben sind.
Besondere Formen sind die Vorsorgevollmacht und im Unternehmensbereich die Gesellschaftervollmacht und die Geschäftsführungsvollmacht.
Round Table
Wir sprechen über diese Themen in unseren Round Table Treffen zu recht.privat. Der Round Table ist eine Aktion von Herfurth & Partner und dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.
Die nächsten Termine finden Sie in der Rubrik Round Table (Startseite).
Publikationen
Weiterführende Informationen zu vielen Themen finden Sie in der Rubrik Publikationen (Startseite).
Ihre Ratgeberin
Angelika Herfurth,
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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