Im Zustand eingeschränkter oder fehlender Geschäftsfähigkeit stellt sich aber schnell die Frage, wer für uns handeln darf, Erklärungen abgegeben kann und Entscheidungen treffen soll.
Hat der Betreffende keine Vorsorge getroffen, setzt der Staat gerichtlich einen amtlichen Betreuer ein. Dieser übernimmt alle Entscheidungen und Vertretungsrechte. Die Familienangehörigen haben dann keine Rechte.
Daher sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen und genau den Inhalt seiner Aufgaben und den Umfang seiner Kompetenzen bestimmen.